FAQ
- Was ist Psychotherapie?
- Was ist Systemische Familientherapie?
- Was ist der Unterschied zwischen Psychiater:in, Psycholog:in und Psychotherapeut:in?
- Was sind meine Rechte und Pflichten?
- Was passiert beim Erstgespräch?
- Gibt es Voraussetzungen für eine Psychotherapie?
- Brauche ich Psychotherapie?
- Kann es zu “Nebenwirkungen” bei einer Psychotherapie kommen?
- Was ist Psychotherapie auf Krankenschein?
- Was tun im Notfall?
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Sie geht davon aus, dass Körper und Psyche eine Einheit sind. Krankheiten, Symptome oder Leidenszustände sind demnach entweder Ursache oder Ausdruck von psychischem Ungleichgewicht. (Definition laut ÖBVP)
Psychotherapie kann seelisch-körperliche Leidenszustände beenden, Sie können mit Hilfe von Psychotherapie Ihr Leben verändern, Sie können Verhaltens- oder Denkmuster durchbrechen und somit mehr Qualität in Ihr Leben, aber auch in Ihre Beziehungen bringen.
Manchmal ist es auch nötig, im Rahmen der Psychotherapie auf belastende Erfahrungen der Vergangenheit zu schauen und wie diese Erlebnisse die Gegenwart beeinflussen oder gar einschränken oder auch Leiden verursachen können. Hier geht es darum, die aufrechterhaltenden Faktoren zu erkennen und mit Hilfe Ihrer Ressourcen und Fähigkeiten Veränderung zu ermöglichen.
Was ist Systemische Familientherapie?
In der Systemischen Familientherapie bzw. Systemischen Psychotherapie werden nicht nur Sie als Einzelperson, sondern auch Ihr Umfeld (Beziehungssystem) in den Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit gestellt. Systemische Sichtweisen sind darum bemüht, die Probleme von Menschen in ihrer Vernetzung mit biografisch bedingten Entwicklungen, sowie ihren Beziehungen in Partnerschaft und Familie, im sozialen Umfeld und ihrer Arbeitswelt zu verstehen. Das systemische Verständnis von Zusammenhängen bietet Ihnen die Möglichkeit, Bekanntes unter einem neuen Blickwinkel zu sehen, dadurch anders zu reagieren und somit sich wiederholende Verhaltensmuster zu verändern.
Was ist der Unterschied zwischen Psychiater:in, Psycholog:in und Psychotherapeut:in?
Psychiater:in
Fachärzt:innen für Psychiatrie (und Neurologie) haben ein Medizinstudium sowie eine fachärztliche klinische Ausbildung in diesem Bereich absolviert und dürfen Medikamente verschreiben.
Psycholog:in
Zur Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ ist berechtigt, wer einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines Studiums der Psychologie nachweist.
Psycholog:innen arbeiten in der Forschung, Ausbildung und Beratung in verschiedensten Bereichen, u.a. in der Entwicklungspsychologie, Gerontopsychologie, Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie (diese Berufsgruppe führt auch klinisch-psychologische Diagnostik durch), Medienpsychologie, Notfallpsychologie, Rechtspsychologie, Schulpsychologie, Sportpsychologie, Wirtschaftspsychologie.
Psychotherapeut:in
Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin" dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt. Als Zusatzbezeichnung können Psychotherapeut:innen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Psychotherapieausbildung absolviert worden ist, anfügen.
Was sind meine Rechte und Pflichten?
Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig und Sie können Ihre:n Psychotherapeut:in frei wählen.
Sie haben das Recht, alle Auskünfte über Art und Umfang der Psychotherapie, sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (u.a. Häufigkeit der Sitzungen, das Honorar, Absagemodalitäten bei Urlaub oder Verhinderung).
Psychotherapeut:innen sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (u.a. zu Beginn und bei Beendigung der Behandlung,
Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskolleg:innen). Übernommen aus www.psychotherapie.at
Psychotherapeut:innen sind an die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz gebunden. Das bedeutet, dass Ihre Inhalte innerhalb der Psychotherapie streng vertraulich behandelt werden – auch gegenüber Angehörigen und Behörden. Dadurch ist ein geschützter Rahmen für Sie und Ihre Themen gewährleistet.
Psychotherapeut:innen sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Was passiert beim Erstgespräch?
Im Rahmen des Erstgesprächs nehme ich mir Zeit, um Ihre derzeitige Situation zu erörtern und Ihre Anliegen zu besprechen. Dabei formulieren wir schon Ziele, um erste Lösungsansätze anregen zu können. Ich kläre auch ab, ob weitere Konsultationen von anderen Fachbereichen (klinisch-psychologische Diagnostik oder psychiatrische Abklärung) notwendig sind.
Da die therapeutische Beziehung zwischen Klientin und Therapeutin für den Erfolg der Therapie entscheidend ist (“die Chemie stimmt”), dient das Erstgespräch auch einem ersten Kennenlernen, um sich dann aktiv für eine weitere Zusammenarbeit zu entscheiden.
Gibt es Voraussetzungen für eine Psychotherapie?
Ja. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist Ihr Wunsch, etwas verändern zu wollen.
Brauche ich Psychotherapie?
Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft, ist es sinnvoll, eine/n Psychotherapeutin/en aufzusuchen:
- Ich fühle mich krank, und es gibt keine medizinische Erklärung dafür.
- Ich bekomme rasendes Herzklopfen und Angst, dass ich sterben muss.
- Ich habe eine der folgenden Ängste: Vor dem Kontakt zu meinen Mitmenschen – vor großen Plätzen – vor engen Räumen – vor Autoritäten – vor bestimmten Tieren.
- Ich habe Probleme beim Ein- und Durchschlafen.
- Ich werde von Gedanken gequält und glaube, dass ich mit niemandem darüber reden kann (Albträume, Stressgefühle, Schuldgefühle, Hassgefühle, …).
- Ich fühle mich lustlos, erschöpft und ständig überfordert.
- Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall, …).
- Ich bin oft niedergeschlagen, habe keine Freude am Leben.
- Ich denke manchmal an Selbstmord.
- Ich lebe in einer schwierigen Beziehung, sie nimmt mir die Luft zum Atmen.
- Ich bin süchtig (Alkohol, Drogen, Essen, Liebe, Spiel, …).
- Ich kann ohne bestimmte Rituale (ständiges Waschen, Zusperren, …) nicht leben, obwohl diese mein Leben sehr einengen.
- Ich möchte meine Beziehungen verbessern und brauche dazu Rückmeldungen über meine Stärken und Schwächen.
- Meine Kinder brauchen meine Unterstützung, ich fühle mich dabei oft überfordert.
- Ich komme mit meiner Sexualität nicht zurecht.
- Ich kann mich oft nicht entscheiden, und das quält mich.
- Ich vermeide es, bestimmte Dinge zu tun, die ich gerne tun würde.
- Ich möchte meine Entwicklungspotenziale besser ausschöpfen und weiß nicht wie.
(Auszug aus der Broschüre „Wenn die Seele Hilfe braucht“ Präsidium des ÖBVP, In Zusammenarbeit mit dem NÖLP, August 2009)
Kann es zu “Nebenwirkungen” bei einer Psychotherapie kommen?
Ja. Psychotherapie kann ihr Leben verändern.
Psychotherapie im systemischen Sinne ist ein Prozess mit einer am Anfang erarbeiteten Zielformulierung. Wie in anderen Prozessen auch, verläuft eine Entwicklung selten geradlinig oder stetig. Somit ergeben sich Phasen, wo sich Symptome verschlechtern können oder auch Rückschläge vorkommen können. Partnerschaftliche, familiäre oder freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern aber auch verschlechtern. Auch berufliche Veränderungen sind möglich. Es ist wichtig, diese Veränderungen in der Therapie offen anzusprechen.
Was ist Psychotherapie auf Krankenschein?
ei der Psychotherapie auf Krankenschein werden die vollen Therapiekosten durch die Krankenkasse übernommen und dabei über den Verein für ambulante Psychotherapie abgerechnet. Ich verfüge über eine beschränkte Anzahl an Therapieplätzen. Bei Interesse fragen Sie mich nach der Verfügbarkeit oder allfälliger Wartezeit.
Was tun im Notfall?
In akuten Fällen wenden Sie sich bitte an folgende Notfallkontakte & Beratungshotlines.